Hallo, mein Freund hat sich von mir getrennt(fremd gegangen als ich im 8.Monat schwanger mit unserem 2. Kind war,seit dem lockere Beziehung zu der frau),wir wohnen noch zusammen ,wenns nach ihm gänge als WG weiter,was ich aber nicht kann,weil es ja die andere gibt .Ich will nun ausziehen(es ist sein Haus ,ich habe nur einen Teil der Einrichtung bezahlt,es sollte unser Traum werden). Er möchte für die Kinder sorgen ,will mir bei der Wohnungseinrichtung helfen(ich kann mir grad so ne 3 Raum Wohnung leisten mit 2 Kindern),den Unterhalt wollen wir selbst ausrechnen,bzw vereinbaren(schriftlich,aber ohne JA o.Anwalt).Geht das überhaupt,er ist selbständig,kann da die Düsseldorfer Tabelle angewandt werden? Ich bin jetzt noch bis zum 3.Geb. meiner Tochter in ElternZeit.Muss ich da ALG 2 beantragen obwohl ich danach wieder arbeiten gehe wo ich bisher war und nicht gekündigt bin? Bekomme ich irgendwo Problemme wenn wir die Geld Angelegenheiten selber klären,natürlich schriftlich . Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar. VG Ilka
Mitglied inaktiv - 16.09.2006, 13:47