Frage: Titulierung

Da sich meine Freundin von mir getrennt hat und wir beide um das Aufenthaltsbestimmungsrecht kämpfen, hätte ich eine Frage wegen der Titulierung. Erstmal ein paar Angaben zu mir und meiner Situation: Wir haben zusammen einen Sohn mit 3 1/4 Jahren, beide das Sorgerecht und waren nicht verheiratet. Momantan lebt er bei ihr, da der Richter ihn in erster Instants ihr zugesprochen hatte. Da man mir es negativ ausgelegt hatte, dass ich mich vorher erkundigt hatte, ob ich als nicht verheirateter Vater überahupt Chancen hätte, meine Sohn zu bekommen. Da ich nicht unnötig an ihm ziehen wollte, wenn man mir von vornerein sagt, ich hätte nie und nimmer Chancen. Außerdem hatte sie ihn in einer Nacht und Nebelaktion aus dem Bett raus und ist zu ihren Eltern gezogen, wo sie schon 4 Wochen waren, bis der Gerichtstermin war und der Richter dann diese Situation auch für unseren Sohn dann erstmal nicht mehr ändern wollte - was ich natürlich auch verstehen kann, da sich unser Sohn ja eh schon nicht mehr auskannte. Ich war die 3 Jahre in Elternzeit zu Hause, während sie arbeiten war - sie hatte nicht die Möglichkeit in ihrem Beruf in Elternzeit zu gehen, da sie aus ihrem Beruf sonst draußen gewesen wäre. Um mich selbst über Wasser zu halten habe ich in dieser Zeit für mich nebenbei auch etwas Geld verdient, während unser Sohn von meinen Eltern betreut wurde (welche im Haus wohnen), da ich von meiner Ex nur sehr wenig in finanziellen Sachen unterstützt wurde und schauen mußte, wie ich finanziell zu recht kam (hab vom Kinder-, Erziehungsgeld und meinem dazuverdienten gelebt). Momentan ist bei uns eine Gutachterin zu Gange, welche eben entscheiden soll, wo unser Sohn nun bleiben soll. Nun zu meiner Frage: Muß ich mich während des laufenden Verfahren schon zu einer Titulierung zwingen lassen - ich zahle schon freiwillig Unterhalt (es ist schließlich mein Sohn, für den ich auch jederzeit da sein werde), obwohl ich unter der Einkommensgrenze liege. Sie will mich nämlich jetzt über ihre Anwältin bis nächste Woche zwingen, dass ich eine Titulierung beim Jugendamt abgebe. Was bedeutet überhaupt die Titulierung für mich? Muß ich sowas überhaupt machen? Muß ich das jetzt schon machen oder kann ich das auch dann erst machen, wenn ich meinen Sohn evtl. nicht zugesprochen bekomme und er bei meiner Ex leben muß - also wenn das Verfahren per Gericht abgeschlossen ist und die Gutachterin ihr Gutachten erstellt hat? Wenn noch Fragen zu uns da sind, um meine Fragen evtl. besser beantworten zu können, dann fragt mich ruhig. Ich werde versuchen, diese so gut wie möglich zu beantworten. Danke schonmal für eure Antworten und Ratschläge LG Mausebärli P.S. Ich hoffe, das ganze war jetzt nicht zu chaotisch formuliert und ihr versteht was ich meine.

Mitglied inaktiv - 16.08.2008, 17:04



Antwort auf: Titulierung

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2008