Teizeitbeschäftigung etwas länger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teizeitbeschäftigung etwas länger

mein Erziehungsurlaub endet im Dezember diesen Jahres.Ich habe auf jeden Fall nicht vor wieder bei meinem Arbeitgeber anzufangen.Während meines EZ wollte er mir kündigen und ich bin vors Arbeitsgericht und er hat verloren. Ich sehe einfach keine Basis mehr für eine weitere Zusammenarbeit.Außerdem will mein Chef mich in der Praxis nicht mehr sehen.Jetzt ist es so, das ich eine Teilzeitstelle bekommen könnte und ich möchte sie sehr gerne annehmen.Darf ich das ohne weiteres obwohl ich 3 Jahre EZ beantragt habe? Sollte ich die Stelle bekommen kann ich jetzt schon bei meinem alten AG kündigen oder erst 3 Monate bevor mein EZ abläuft? Ich möchte dann auch gern ein Abschlußzeugnis von meinem Chef bekommen,aber das Problem ist das er mir bei meinem Zwischenzeugnis schon Probleme gemacht hat. Ich bin Zahnarzthelferin war immer Ersthelferin,habe jede Menge Fortbildungen gemacht, Abrechnung etc.,alles was in der Praxis anfällt habe ich gemacht.Von alle dem möchte er nichts mehr wissen,streitet es ab, das ich Ersthelferin war, das Zwischnzeugnis sagt nur aus, das ich eine durchschnittliche Helferin war entspricht also nicht so wie es war.Den einzigsten Beweis den ich habe wird wohl meine Gehaltsabrechnung sein,denn ich habe zu meinem Gehalt noch einen Leistungszuschlag von 900,-DM bekommen. Den bekommt man ja nicht,wenn man nur eine schlechte Helferin gewesen ist.Es wird wahrscheinlich so sein, das es wieder vor dem Arbeitsgericht endet,damit ich ein ordentliches Zeugnis bekomme.Wie stehen denn meine Chancen? Ich habe ja nur meine Gehaltsabrechnung und meine Urkunden der Fortbildungen vorzuweisen. Alles andere wird mein Chef ja sowieso abstreiten. Vielen Dank für ihre Antwort und ein schönes Wochenende

Mitglied inaktiv - 20.06.2003, 13:14



Antwort auf: Teizeitbeschäftigung etwas länger

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von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2003