Frage: Teilzeitarbeitsgesetz

Liebe Frau Bader, sie haben neulich einer anderen Mutter auf eine Frage geantwortet, daß nach dem Teilzeitarbeitsgesetz das alte Gehalt prozentual gezahlt werden muß. Ich habe vor meiner Schwangerschaft eine Filiale als Filialleiterin geführt und werde nun - wenn ich im Sommer nach 3 Jahren zurückkehre - auf EIGENEN Wunsch nur noch Teilzeit arbeiten. Das heißt, daß ich in unserer Firma die alte Position nicht mehr ausüben kann, da dieses ein Vollzeitarbeitsplatz war. Was man mir als Arbeitsplatz anbietet, weiß ich noch nicht. ...bekomme ich dann trotzdem mein altes Gehalt prozentual? Auch wenn ich ja freiwillig auf meinen alten Arbeitsplatz verzichte??? Vielen Dank für die Antwort und schönen Abend noch! Janine

Mitglied inaktiv - 27.10.2002, 21:57



Antwort auf: Teilzeitarbeitsgesetz

Liebe Janine, ja, auch dann. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.10.2002