Hallo, vor Geburt meiner Tochter arbeitete ich Vollzeit in der Sparkasse ( BAT ). Nach Ablauf der Elternzeit möchte ich wg. des Kindes gerne Teilzeit arbeiten. Welche Rechtsansprüche auf Teilzeit habe ich? Keine? Stimmt es, daß man sich im öffentlichen Dienst auch nach der Elternzeit vorerst beurlauben lassen kann ? Gibt es eine Internetseite, wo alles Wichtige steht? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 29.06.2003, 14:09