Hallo Frau Bader, ich möchte demnächst während der Elternzeit wieder mit einer kleinen Stundenanzahl anfangen zu arbeiten. Mein Arbeitgeber würde dies gerne als geringfügige Beschäftigung laufen lassen, ich wollte es eigntlich als reguläre Teilzeitarbeit machen. Meine Frage ist nun: Macht es einen Unterschied, ob geringfügige Beschäftigung oder Teilzeit in Bezug auf - spätere Rentenansprüche - eventuelle Arbeitslosigkeit nach der Elternzeit? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 09:27