Frage: Teilzeit nach Erziehungsurlaub

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Mein Chef will mich nach meinem EU nicht als Teilzeitkraft einstellen. Nach dem Gesetz habe ich aber einen Anspruch darauf. Möglich wäre, die Stelle einzuklagen, wobei dadurch dann das Arbeitsverhältnis gespannt wäre, wenn es zur Wiedereinstellung kommt. Außerdem kann dann ja nach 3 Monaten die Kündigung kommen. Sollte ich auf eine Abfindung klagen und dann selbst kündigen? Oder mir ganz normal kündigen lassen und mich arbeitslos melden?

Mitglied inaktiv - 30.09.2003, 21:39



Antwort auf: Teilzeit nach Erziehungsurlaub

Hallo, kann er es wirtschaftlich begründen? Ansonsten: Einer muss kündigen. Aber: Vorsichtig, dass Sie nicht gesperrt sind. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2003



Antwort auf: Teilzeit nach Erziehungsurlaub

Hallo zurück, er behauptet, daß ein Teilzeitjob in diesem Bereich noch nie vorhanden war, der Bereich personell komplett besetzt ist und die Mitarbeiter nach den Anforderungen auch nicht überlastet seien. Sagt glaub ich nicht viel über das Wirtschaftliche aus oder? Das Problem ist, denke ich, daß es so einen Fall wie den meinen noch nie gab und es deshalb auch nicht geändert wird. Er ist ein Arbeitgeber, der sich nicht gern auf Neues einläßt, wenn das Alte es auch tut. Und genau da möchte ich einen Strich ziehen und zeigen, daß diese Einstellung falsch ist. So kriegt man doch nie eine Chance. Nur welcher Weg ist der Richtige? Wenn mein Sohn ab November 2003 halbtags einen Kindergarten besucht, kann ich mir von meinem Chef dann zum November kündigen lassen, damit ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe obwohl mein EU bis April 2004 geht? Liebe Grüße Daniela

Mitglied inaktiv - 01.10.2003, 22:09



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