Frage: Taufpaten

Guten Tag, ich hätte mal eine Frage. Eine Freundin von mir hat bei ihrem zweit geborenen Kind den gleichen Taufpate genommen wie beim ersten mit der Begründung, dass wenn den Eltern etwas passiert, die Kinder zu einer Person kommen uund nicht auf zwei Familien aufgeteilt werden weil sie unterschiedliche Paten haben. Ist es denn wirklich so, dass die Paten die Kinder im Falle des Todes der Eltern übernehmen dürfen? Und was ist wenn die Omas und Opas noch leben bzw Schwester oder Bruder der Eltern? Vielen Dank, Beccy

von Beccy am 20.02.2016, 22:07



Antwort auf: Taufpaten

Hallo, Paten haben nur religiöse Bedeutung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2016



Antwort auf: Taufpaten

Nein, das ist Unsinn.

von Pamo am 20.02.2016, 22:13



Antwort auf: Taufpaten

Paten sind nur noch symbolisch und sollen den Glauben mit vermitteln. Rechtlich bedeuten sie nichts mehr. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 20.02.2016, 22:28



Antwort auf: Taufpaten

Rechtlich hat die reine Patenschaft keine Auswirkungen. Vielleicht sieht aber Ihre Freundin die "Sache" ganz traditionell und hat verbindlich geregelt, dass im schlimmsten Fall aller Fälle die Person x, die Patentante oder der Patenonkel, für die Kinder sorgen soll. Nur so eine Idee... ;-)

Mitglied inaktiv - 20.02.2016, 23:31



Antwort auf: Taufpaten

Eine Patenschaft ist nichts Verbindliches, völlig symbolisch und ohne rechtliche Bedeutung. Kinder werden nicht per kirchlichen Handschlag gesichert oder weitergegeben. Das Gesetz hat da ganz klare Richtlinien. Lg

von Colien07022004 am 21.02.2016, 07:52



Antwort auf: Taufpaten

Die "Weitergabe" nennt sich Sorgerechtsverfügung :-) und vielleicht hat die Freundin, den Taufpaten darin einsetzen lassen.

Mitglied inaktiv - 21.02.2016, 08:35



Antwort auf: Taufpaten

Auch eine Sorgerechtverfügung ist kein Garant dafür, dass die Kinder dann an den jenen gehen. Es wird immer ein Gericht prüfen und gibt es Blutsverwandtschaft, werden die Kinder dahin gegeben, wenn es denn möglich ist. Man kann das nicht so einfach festlegen! Lg

von Colien07022004 am 21.02.2016, 15:09



Antwort auf: Taufpaten

Selbstverständlich würde ein Gericht nach dem Kindeswohl entscheiden. Eltern die für ihre Kinder das Beste wollen, werden eine solche Entscheidung aber mit Sicherheit mit bedacht treffen. Eine solche Verfügung hat natürlich entscheidenden Einfluss vor Gericht, wenn es dem Wohl des Kindes nicht entgegensteht. Verwandschaft hin oder her. Wir haben uns auch für die Paten entschieden und bewusst nicht für Großeltern. Da sich die Fragestellerin, die Aussage der Freundin nicht erklären konnte, hier eben der Verweis auf die sogenannte Sorgerechtsverfügung.

Mitglied inaktiv - 21.02.2016, 18:48



Antwort auf: Taufpaten

Wir haben uns lange mit dem Thema Sorgerechtverfügung beschäftigt. Die erste Tochter ist nicht von meinem Mann, er hat sie aber großgezogen. Der leibliche Vater lebt noch auch wir haben eine Sorgerechtverfügung und darin steht der soziale Vater. Jeder Familienanwalt wird dir sagen, dass es zwar eine Willenserklärung ist aber keine Richtlinie. Einer Sorgerechtverfügung muss nicht gefolgt werden, völlig gleich, welche Person da drin steht. Absprechpartner sind immer die Verwandten, Freunde und Paten, sofern sie nicht verwandt sind, werden drittrangig bevorzugt. So viel Zeit und Mühe haben wir dazu unvestiert, unsere Kind bei meinem Versterben abzusichern, eine Sorgerechtverfügung ist da nicht hilfreich, besonders nicht, wenn da keine Verwandten drin stehen.

von Colien07022004 am 22.02.2016, 08:43



Antwort auf: Taufpaten

Dann empfehlen Sie interessierten Leserinnen wie mir doch bitte, was eine bessere Möglichkeit zur Regelung ist? Vielleicht haben oder hatten Sie im Zuge Ihrer Recherche ja eine bessere Möglichkeit gefunden, überhaupt etwas zu tun. Theoretisch ist es ja ein Thema, dass alle hier im Forum interessieren müsste. Wir wollen doch alle das Beste für unsere Kinder. Und lesen Sie doch bitte richtig, ich schrieb, dass die Verfügung Gewicht hat, nicht das sie entscheidet, dass tun Gerichte. Es ist ja nicht zielführend, wenn Frau hier aneinander vorbei schreibt. Auf Ihre individuelle Situation gesehen. Es ist eben verzwickt, sobald Eltern sich trennen und der Eine dem Anderen für ungeeignet erscheint ... Natürlich ist es schwer für den Fall, dass der leibliche Vater lebt, eine völlig "fremde" Person einzusetzen. Nur so eine Idee. Vielleicht stimmt der leibliche Vater ja einer Adoption zu, dann wird Ihr Mann rechtlich zum Vater und es würde wesentlich einfacher für Sie. Solche speziellen Umstände betreffen uns zum Glück nicht. Ich gehe vom klassischen Fall aus, dass beiden Elternteilen etwas passiert. Wenn nur mir etwas passiert, ist ja mein Mann noch da :-) Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mitglied inaktiv - 22.02.2016, 11:31