Frage: Stufenklage

Hallo Frau Bader, können Sie mir erkären, was eine Stufenklage ist? Der Vater meines Kindes zahlt keinen Unterhalt und nun soll eine Stufenklage erhoben werden. Viele Grüße Katrin

Mitglied inaktiv - 18.10.2000, 15:09



Antwort auf: Stufenklage

Liebe Kartin, schade, wenn der Kollege, der dieselbe erheben will, das nicht kann. Die Stufenklage hat (wie der Name sagt), zwei Stufen. Wenn man klagt, muß man normalerweise immer ganz genau in die Klage hineinschreiben, was man will und zwar so, daß ein Außenstehender (=Gerichtsvollzieher) den Anspruch (bei Ihnen Geld) im Zweifel auch eintreiben kann. Das aber ist das Problem. Das sich Unterhalt nach den Einkünften des Verpflichteten bestimmt, muß man erst mal wissen, wieviel er verdient, bevor man genaue Ansprüche stellen kann. Man könnte also 2 Klagen machen (1. Auskunft, 2. Anspruch). Das ist aber komlpiziert, deshalb macht man es anders. Also: 1. Stufe: Auskunftsbegehren (Was hat der Kindsvater an Einkünften) 2. Stufe: Festlegung der Unterhaltsansp. Die 2. Stufe ist erst möglich, wenn man die 1. durchgesetzt hat. Man kann Unterhalt auch in einer normalen Klage geltend machen, wenn man genau weiß, wie hoch die Einkünfte sind. Unjuristisch genung erklärt? Ich hoffe. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2000



Antwort auf: Stufenklage

Hallo Frau Bader, prima erklärt :-) Liebe Grüße Katrin

Mitglied inaktiv - 19.10.2000, 15:29