Frage: Stuerklasse II

Liebe Frau Bader, auf meiner Lohnsteuerkarte ist noch die Klasse II eingetragen. Nun habe ich heute in der Zeitung gelesen, daß man das ändern muß (also in Kl. I), wenn man mit einem Partner zusammenlebt, also nicht wirklich alleinerziehend ist, ansonsten muß man nächstes Jahr die ganzen Steuern nachzahlen. Haben Sie dazu nähere Informationen? Letztes Jahr war ja eine Änderung gar nicht möglich, da die Steuerreform erst in letzter Minute beschlossen wurde und eine offizielle Information zum Thema Steuerklassen gab es auch nicht. Vielen Dank und liebe Grüße Elke

Mitglied inaktiv - 15.01.2004, 07:45



Antwort auf: Stuerklasse II

Hallo, ich bin kein Steuerberater-aber die Klasse 1 und 2 unterscheiden sich doch in der Frage, ob ein KInd auf der Karte steht. 1 kommt dann wohl in Betracht, wenn das Kind ganz auf der Karte des Lebenspartners steht-aber bitte fragen Sie biem Finanzamt nach! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2004



Antwort auf: Stuerklasse II

Hi, Steuerklasse II bedeutet ja (noch), dass du als Alleinerziehende einen zusätzlichen Haushaltsfreibetrag erhalten hattest. Lebst du mit jemanden in Haushaltsgemeinschaft, ist der Freibetrag hinfällig. Das solltest du beim Sachbearbeiter deines Finanzamtes klären, die sind zu Auskünften verpflichtet. Übrigens sollte dich das weiter nicht traurig machen, der Haushaltsfreibetrag wird jetzt jedes Jahr verminert und entfällt in Zukunft vollständig, damit kommt der Gesetzesgeber einer Vorgabe der hohen Gerichte nach, die darin eine unzulässigen Vorteil gegenüber verheiratete Eltern sehen. bye

Mitglied inaktiv - 15.01.2004, 12:34