Hallo, mein EX-Freund musste mir letztes Jahr einige Monate Betreuungsunterhalt bezahlen, jetzt hat er mir eine Anlage zum Steuerbescheid geschickt, die ich unterschreiben und ausfüllen soll, zwecks steuerlicher Absetzung dieser Kosten für ihn. Kann dies irgendwelche Nachteile für mich haben? Nachzahlung oder ähnliches?
LG und vielen Dank für ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 23:12
Antwort auf:
Steuerliche Absetzung von Betreuungsunterhalt
Hallo,
er hat einen Anspruch darauf. Evtl.mùssen Sie dadurch mehr Steuern zahlen, bin aber kein Steuerberater
Liebe Grùsse aus bella italia,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2010
Antwort auf:
Steuerliche Absetzung von Betreuungsunterhalt
Wenn er es von der Steuer absetzt, also dadurch weniger Steuern zahlen muss,
wird es Dir als Einkommen angerechnet und Du musst evtl. mehr Steuern zahlen.
Dieses "mehr" an Steuern muss Dir der Exfreund ausgleichen, sofern es entsteht.
Das ist die "Anlage U" :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 04.07.2010, 12:17