Guten Morgen, wir planen den Bau eines Stelzenhauses im Garten. Der Garten ist nicht eingezäunt. Das Haus nur bedingt von der Straße aus zu sehen. Das Haus steht auf 1,30m Höhe und erstreckt sich bis zu einer Höhe von fast 4 m. Ich weiss nun mittlerweile schon, dass ich nur hafte, wenn ich mit Vorsatz oder fahrlässig handle. Das ist doch richtig, oder? Wie ist das, wenn ein fremdes Kind ohne Erlaubnis unseren Garten betritt, auf das Stelzenhaus klettert und sich dort verletzt, z.b. stürzt? Können wir da haftbar gemacht werden? Vielen Dank shoegirl
Mitglied inaktiv - 17.08.2009, 09:04