Frage: Sparguthaben

ich habe 3Jahre Elternzeit beantragt,das Elterngeld läuft im Dezember aus.Da mein Partner nicht ausreichend verdient muss ich ab Januar Geld vom Arbeitsamt beantragen,nun meine Frage:Darf das Sparbuch von meinem Sohn bestehen bleiben ohne daß, das Geld abgezogen wird,es werden ca.30 Euro monatlich gespart?

Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 18:27



Antwort auf: Sparguthaben

Hallo, mweinen Sie H IV? Das git es doch nicht beim AA. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010