hallo, die geschiedene frau meines mannes hat bei der scheidung auf unterhalt verzichtet, obwohl sie die 3 kleinen kinder hat, sie war aber zu dem zeitpunkt der scheidung schon mit einem anderem liiert und von diesem mann bereits schwanger. soweit bekannt, leben sie immer noch zusammen. nun meine frage, kann sie nun später wieder kommen und unterhalt fordern, obwohl sie beim scheidungsverfahren verzichtet hat? und habe ich als zweitfrau nun quasi an ihrer stelle ansprüche zusammen mit den kindern, weil sie damals verzichtete? sonst wäre sie gegenüber mir privilegiert behandelt worden, weil sie ja die erstfrau war, und ich hätte keinen unterhaltsanspruch mehr gegenüber meinem mann, bzw. ihrem ex-mann.ich habe auch 3 kleine eheliche kinder. gruß, anne
Mitglied inaktiv - 17.03.2004, 17:47