Hallo, hab da mal ne frage ich habe gehört das wen man sozialhilfe empfänger ist geld bekommen kann für den urlaub und taschengeld dazu. wissen sie ob das stimmt und wen ja welche vorraussetzungen noch sein müßen um es in anspruch zu nehmen und welcher paragraf das ist. danke für ihre mühe im voraus. MFG ines
Mitglied inaktiv - 20.01.2004, 21:35