Frage: sozialamt

ich habe mich von meinem freund getrennt.nun bekomme ich sozialhielfe,muss meinex unterhalt an mich zahlen.wir haben noch einen gemeinsammen sohn.für ihn zahlt er.bis vor kurzen haben wirnoch in einem haushalt gelebt.gibt es eine seite woich meine rechte gegenüber meinem ex freund nachlesen kann. wir waren nicht verheiratet. danke

Mitglied inaktiv - 05.06.2001, 22:40



Antwort auf: sozialamt

Liebe Petra, was Andrea sagt, stimmt so leider nicht. U.U. haben Sie bis zum 3. LJ des Kindes einen Anspruch auf UNterhalt, wenn Sie vorher gearbeitet haben und die Tätigkeit wegen dem Kind jetzt nicht mehr ausüben können. Schauen Sie mal in meiner Suchmaschine, da gibt es ganz ausführliche postings zu. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2001



Antwort auf: sozialamt

Hallo Petra! Da Ihr nicht verheiratet wart oder seid, muß er an Dich keinen Unterhalt zahlen, nur für das gemeinsame Kind. Alle Rechte und Pflichten Deines Ex-Freundes beziehen sich nur auf das Kind, nicht auf Deine Person. Wenn das Kind nicht da wäre, gäbe es zwischen Euch ja auch keine Unterhaltspflicht. Viele Grüße Andrea

Mitglied inaktiv - 07.06.2001, 17:04