Sorgerecht nach Tod beider Elternteile

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sorgerecht nach Tod beider Elternteile

sehr geehrte fr. bader, aus verschiedenen gründen halte ich es für erforderlich, klipp und klar festzulegen, wer das sorgerecht für unseren dreijährigen sohn erhält, falls mir und meinem mann etwas geschieht, sprich wenn wir sterben würden. wir haben wenig entsprechend nahe verwandte bzw. keine, denen ich mein kind anvertrauen möchte. dafür habe ich eine um so geeignetere enge freundin mit familie, die sich zusammen mit ihrem mann sofort bereit erklärt hat, unseren sohn in ihre familie mit aufzunehmen (sie war selber schon vorher insgeheim auf die idee gekommen, weil wir das thema vorher schon mal prinzipiell und abstrakt angesprochen hatten). kurzum, alles ist insofern geregelt. jetzt geht es nur noch darum, dass es so "festgezurrt" wird, dass es im falle der fälle dann keine schwierigkeiten gibt und mein kind auch tatsächlich zu meiner freundin kommt, sprich dass sie und ihr mann das alleinige sorgerecht sowie das gesamte vermögen (zum teil zum großziehen des kindes und, soweit nicht verbraucht, zur verwaltung für das kind) erhalten. wie legt man das alles unumstößlich fest? und kann ich sicher sein, dass irgendwelche ämter oder verwandte (nach meinem und dem tod meines mannes wäre ein kleineres vermögen da, das sicherlich begehrlichkeiten in der verwandtschaft wecken würde - 2 schuldenfreie häuschen in münchen bzw. an einem nahen see plus diverse versicherungen) nicht dagegen einwand erheben können. danke für ein paar kurze infos!

Mitglied inaktiv - 17.05.2002, 10:54



Antwort auf: Sorgerecht nach Tod beider Elternteile

Liebe Doo, sicherlich im gewissen Rahmen, aber nicht, wie bei einer fremden Adoption. Ich denke, 45 ist noch ok, aber das entscheidet im Einzelfall das Gericht. Reden Sie doch mal mit dem Jugendamt, dass kann Sie hier unterstützen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2002



Antwort auf: Sorgerecht nach Tod beider Elternteile

sehr geehrte fr. bader, da Sie meine frage schon mehrmals in diesem forum beantwortet hatten, hat sich meine frage erledigt. aber eine neue frage brennt mir auf den nägeln: eine frau schrieb hier weiter unten, dass die eignung dessen, der das kind nach dem tod der eltern erhalten soll, in jedem falle vom jugendamt geprüft wird. ok, ist ja auch gut so. aber fragt sich nur, nach welchen kriterien. in unserem falle ist es so, dass meine freundin und ihr mann, denen ich mein 3-j. kind anvertrauen möchte, bereits 45 jahre alt sind. da es bei adoptionen altersgrenzen gibt, stellt sich mir die frage, ob es hier auch der fall ist. danke für antwort.

Mitglied inaktiv - 17.05.2002, 11:54



Antwort auf: Sorgerecht nach Tod beider Elternteile

sehr geehrte fr. bader, danke für Ihre antwort. ich werde mal beim entsprechenden amt nachhaken - mit dem entsprechenden augenzwinkern. denn anmerken möchte ich noch, dass ich selber bereits 44 bin - na, was das jugendamt wohl zu einer solchen alten mutter sagt? ;-))) doo

Mitglied inaktiv - 21.05.2002, 20:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Tod des alleinsorgeber. Elternteils - Sorgerecht

Hallo, habe die Antwort vom 6.9. an Akira gelesen, das beantwortet schon fast meine Frage, allerdings, warum sollte das Testament beim Amtsgericht hinterlegt werden ?? Claudia


Sorgerecht nach Tod der Eltern?

Liebe Frau Bader, uns beschäftigt ein wichtiges Thema: Was geschieht mit unserem Kind, wenn wir (die Eltern) sterben sollten. Laut Aussage einer Familienrechtlerin wäre in unserem Fall sehr wahrscheinlich, dass das Kind zu Pflegeeltern käme, denn a) die Großeltern wären zu alt (55 Jahre) und b) die Schwester meines Mannes, die zugleich die Taufpat...


sorgerecht bei tod der eltern

sehr geehrte frau bader, da Sie in Ihrer Bio auch das thema familienrecht angeben, können Sie vielleicht folgende frage kurz beantworten: angenommen beide elternteile (verheiratet) sterben gleichzeitig und hinterlassen ein minderjähriges bzw. kleines kind. wer erteilt und wer erhält danach das sorgerecht für das kind, wenn die eltern keine ve...


alleiniges Sorgerecht - was geschieht bei Tod?

Guten Abend Frau Bader, ich habe das alleinige Sorgerecht erhalten und würde jetzt gerne wissen, was mit meinen Kindern geschieht, wenn ich tod bin. Kann ich testamentarisch festlegen, dass die Kinder (3 J.) dann zu meinen Eltern kommen sollen, weil mein Ex-Mann sich nie weiter um seine Kinder gekümmert hat und sie gar keinen Bezug zu ihm hab...


Sorgerecht nach unserem Tod

Mein Lebensgefährte und ich möchten gern regeln, zu wen unser Sohn kommt, falls uns beiden etwas passiert. Sprich bei wem lebt unser Sohn, wenn mein Lebensgefährte und ich sterben sollten, bevor er volljährig ist. Wir möchten gern, dass er bei meiner Schwester und deren Familie bleibt. Meine Schwester ist auch die Patentante des kleinen. Wie regele...


Sorgerecht nach Tod der Eltern

Hallo Fr. Bader, mein Partner und ich sind nicht verheiratet haben aber das gemeinsame Sorgerecht unseres Sohnes. Nun wollte ich mal fragen wie es sich verhält wenn wir, was wir natürlich nicht hoffen, durch einen Unfalltod sterben. Ich möchte nicht, dass seine Mutter unser Sohn bekommt. Kurze Erläuterung warum dies so ist: Sie erzählt ohne Umsch...


Sorgerecht bei Tod der Eltern

Hallo, wer erhält das Sorgerecht für unsere Söhne (4 und 1), wenn meinem Mann und mir etwas zustösst. Wir haben (noch) kein Testament gemacht. Meine Eltern wohnen bei uns im Haus und unsere Jungs haben ein super Verhältnis zu ihnen. Mein Vater ist 72 und meine Mutter 70. Könnten die beiden das Sorgerecht erhalten (was uns am liebsten wäre). Ode...


Letzter Wille (Testament) Trotz gemeinsamen Sorgerecht, bei Tod der Mutter!?

ich habe einen 3,5jährigen Sohn seit knapp 1,5 Jahren bin ich jetzt vom Vater getrennt das kind lebt bei mir und auch bei mir polizeilich gemeldet, somit habe ich laut Jugendamt das aufenthaltsbestimmungsrecht. Nun mache ich mir Gedanken was im falle meines Todes ( aus welchen Gründen auch immer) oder einer Betreuungsinkompetenz durch Unfall, mi...


geteiltes Sorgerecht und Operation oder Tod?

Mein Sohn ist vier und wir leben bei meinem neuen Freund. Der Vater des Kleinen meldet sich sehr unregelmäßig, falls was ist kann man ihn auch sehr schlecht erreichen. Deshalb frage ich mich, muss der Kleine, der seit 2 Jahren meinen neuen Freund auch mit Papa anspricht, wenn ich sterbe zu seinem leiblichen Vater? Außerdem würde ich gerne das allei...


Sorgerecht bei Tod??

Hallo Frau Bader, meine Schwester hat sich von Ihrem Ehemann getrennt. Sie haben ein gemeinsames Kind. Ihr Mann war gewalttätig und ist drogenabhängig. Meine Schwester hat eine Anwältin. Aber trotdem beschäftigt sie ein paar Sachen. Sie möchte das alleinige Sorgerecht aber die Anwältin mein hier das würde sie nicht bekommen da der Dr...