sehr geehrte fr. bader, aus verschiedenen gründen halte ich es für erforderlich, klipp und klar festzulegen, wer das sorgerecht für unseren dreijährigen sohn erhält, falls mir und meinem mann etwas geschieht, sprich wenn wir sterben würden. wir haben wenig entsprechend nahe verwandte bzw. keine, denen ich mein kind anvertrauen möchte. dafür habe ich eine um so geeignetere enge freundin mit familie, die sich zusammen mit ihrem mann sofort bereit erklärt hat, unseren sohn in ihre familie mit aufzunehmen (sie war selber schon vorher insgeheim auf die idee gekommen, weil wir das thema vorher schon mal prinzipiell und abstrakt angesprochen hatten). kurzum, alles ist insofern geregelt. jetzt geht es nur noch darum, dass es so "festgezurrt" wird, dass es im falle der fälle dann keine schwierigkeiten gibt und mein kind auch tatsächlich zu meiner freundin kommt, sprich dass sie und ihr mann das alleinige sorgerecht sowie das gesamte vermögen (zum teil zum großziehen des kindes und, soweit nicht verbraucht, zur verwaltung für das kind) erhalten. wie legt man das alles unumstößlich fest? und kann ich sicher sein, dass irgendwelche ämter oder verwandte (nach meinem und dem tod meines mannes wäre ein kleineres vermögen da, das sicherlich begehrlichkeiten in der verwandtschaft wecken würde - 2 schuldenfreie häuschen in münchen bzw. an einem nahen see plus diverse versicherungen) nicht dagegen einwand erheben können. danke für ein paar kurze infos!
Mitglied inaktiv - 17.05.2002, 10:54