Frage: Sorgerecht / Umgangsrecht

Der Vater & ich haben gemeinsames-Sorgerecht für unsere Tochter. Wir sind aber nicht mehr zusammen "nicht verheiratet gewesen". Er kümmert sich aber kaum bis überhaupt nicht um sie "kaum Kontakt" & er zahlt keinen Unterhalt. Er wohnt jetzt schon 3 Jahre bei seiner neuen Freundin. Die beiden sind Raucher und haben nur eine 2Zimmer-Wohnung, die sie sich noch mit einem Hund teilen. Sie haben kein richtiges Bad "nur Waschbecken & Toilette", wenn unsere Tochter dort mal baden/duschen will bzw. muss, müsste sie dann ins Nachbarhaus "zu der Mutter der Freundin"! Muss ich das so hinnehmen oder kann ich da was gegen sagen? (z.B. untersagen, das unsere Tochter dort übernachtet ) Seine neue Freundin will nicht das ich dabei bin, wenn unsere Tochter die beiden mal für einen Tag besucht. Darf sie mir das dabei sein beim besuchen verbieten? Was wären Dinge die das Kindeswohl gefährden würden? Ist das Umgangsrecht gleich im Sorgerecht mit geregelt oder muss das extra gemacht werden ?

von rina84 am 12.12.2011, 13:49



Antwort auf: Sorgerecht / Umgangsrecht

Hallo, kann ich verstehen - bin militanter Nichtraucher. Aber das sind alles keine Gründe, das Umgangsrecht zu beschränken. Da müsste schon Gefahr für Leib u Leben bestehen, und das ist hier abzulehnen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.12.2011



Antwort auf: Sorgerecht / Umgangsrecht

Hallo Umgangsrecht und Sorgerecht sind zwei paar Schuhe,diese gründe allein werden kein Grund sein ihm dies zu entziehen! Da muss viel schlimmeres passieren. Sie wohnt mit in der Wohnung dann kann Sie ihren Wunsch sicher äußern,was sagt der Vater denn dazu? Beim Umgang muss die Mutter nicht dabei sein,der Vater kann allein entscheiden wie er die Zeit verbringt,Ohr seid erwachsene Menschen ,wegen der raucherrei würde ich nochmal mit ihm sprechen,aber verbieten kann man es am ende nicht!

von CKEL0410 am 12.12.2011, 13:55



Antwort auf: Sorgerecht / Umgangsrecht

wie ist das den , wenn wir nichts wegen des Umgangsrechtes geregelt haben? wer hat dann welche rechte ?

von rina84 am 12.12.2011, 18:44



Antwort auf: Sorgerecht / Umgangsrecht

ich möchte ihm ja nicht den Umgang verbieten, nur möchte ich nicht so gern das sie bei ihm schläft! hab ich da irgendwelche rechte ?

von rina84 am 12.12.2011, 18:59



Antwort auf: Sorgerecht / Umgangsrecht

Nein, im Gegenteil. Normalerweise wird sogar gerichtlich festgelegt dass das Kind auch bei dem anderen Elternteil schläft. Kommt natürlich immer auf das Alter an, aber wenn Ihr schon drei Jahre getrennt lebt, dann dürfte sie für Übernachtungsumgang nicht zu klein sein. Er könnte auch mit ihr verreisen wenn er wollte. Du kannst auch nichts dagegen sagen wenn die neue Freundin bei den Besuchen mit dabei ist. Der Vater kann und darf alleine entscheiden wen sein Kind bei den Besuchen sieht. Auch kannst Du NICHT auf Umgang nur zusammen mit Dir bestehen. Man kann zwar begleiteten Umgang beantragen, aber mit den Gründen die Du vorbringst wird der sicher nicht so festgelegt (wobei Du selbst bei begleitetem Umgang auch nicht die begleitende Person wärst - soweit ich das weiß). Entscheident ist allerdings NICHT was die Freundin des Vaters will, sondern der Vater. Wenn er sagt Du darfst dabei sein, dann kannst Du das auch. Das er keinen Unterhalt zahlt ist auch KEIN Grund den Umgang zu unterbinden. Das man in der Wohnung des Vaters nicht duschen kann ist sicher auch kein Grund sie nicht zum Vater zu geben. Mit dem Rauchen - naja, würde ich auch nicht wollen, aber machen kann man da denke ich nichts. Wäre ja nicht anders wenn Ihr noch zusammen wohnen würdet! Was das Kindeswohl gefährdet? Wenn der Vater sein Kind schlägt, ihm Alkohol zu trinken gibt, es in dem Alter komplett unbeaufsichtigt läßt und es z.B. auf die Straße laufen kann, er dem Kind nichts zu essen oder trinken gibt etc.. Aber all das mußt Du auch nachweisen können. Generell habt ihr bei geteiltem Sorgerecht erstmal auch BEIDE das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn Ihr nun nicht mehr zusammen lebt, dann kannst Du das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, was aber nicht bedeutet dass Du nach Deinem Dünken über den Umgang entscheiden kannst. Das komplette Sorgerecht aberkennen zu lassen ist fast unmöglich, und auch das würde das Umgangsrecht DES KINDES mit seinem Vater (ob es das nun möchte oder nicht) NICHT einschränken. Du als Mutter, bzw. derjenige bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat soll den Umgang mit dem anderen Elternteil sogar fördern. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 12.12.2011, 19:39



Antwort auf: Sorgerecht / Umgangsrecht

der Vater hat vorher , als wir zusammen waren noch nicht geraucht ! ich will den Umgang ja nicht verbieten aber ich finde die Wohnumstände dort halt nicht so ideal für ein kind zum übernachten :-) Ich hab nichts gegen seine neue Freundin aber sie gegen mich und deshalb darf ich mein kind nicht mal zu ihrem vater bringen, er muss "von seiner neuen aus" sie immer bei mir abholen !

von rina84 am 13.12.2011, 10:27



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