Guten Tag Frau Bader,
gelten die Sonderkündigungsfristen (3 Monate) auch nach Beendigung der EZ, d.h. meine EZ endet am 31.07., am 01.08. würde mein Chef mich kündigen, würde mein AV am 01.11. enden?
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn ich keinen schriftlichen AV habe?
1.:Frist seitens des AG und 2.:Frist seitens des AN?
Vielen Dank
MFG Simona
Mitglied inaktiv - 11.04.2005, 13:01
Antwort auf:
Sonderkündigungsfristen
Hallo,
???
Die Frist von drei MO. gilt, wenn der AN zum Ende des EU kündigt. Der AG darf erst am ersten Arb-Tag wieder mit den normalen Fristen kündigen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2005
Antwort auf:
Sonderkündigungsfristen
...sorry, habe vergessen eine Frage zu stellen:
Muss die Kündigung, wie während des Arbeitsverhältnisses, mit einem triftigen Grund erfolgen?
Mitglied inaktiv - 11.04.2005, 13:04