Frage: Sonderfall im BV

Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist ein wenig verzwickt und ich hoffe sie können mir eine antwort geben. Also ich habe gerade erst erfahren das ich schwanger bin, habe auch morgen meinen ersten Termin beim FA. Ich bin Erzieherin und arbeite mit schwererziehbaren Kindern und Jugendlichen. Die warscheinlichkeit das ich ins BV gehen muss ist also sehr Hoch. Mein Arbeitsvertrag ist zweigeteilt einmal unbefistete Stelle über 19,5Std und dann nochmal eine Stundenaufstockung über weitere 19,5Std befristet bis zum 31.03. Wenn ich nun ins BV geschickt werde bekomme ich dann eine Lohnfortzahlung in der durchschnittshöhe der letzten 3 Monate oder würde es sich dann ab den 01.04. verringern? Denke mal nicht, dass mein AG meine Stundenaufstockung verlängern wird wenn ich nicht arbeiten gehen darf! Was er aber an sich sonst immer macht! Arbeite nun seit 5 Jahren dort! Ich würde mich sehr über ihre Antwort freuen

von Anna2211 am 03.02.2016, 23:02



Antwort auf: Sonderfall im BV

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekomnmen würden. Also nach dem Ablauf der befristetn Tätigkeit nur den Rest. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2016