Guten Tag Frau Bader, voraussichtlich im April werde ich mein drittes Kind entbinden. Ich habe ein Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet und mache damit so ca 200 Euro im Monat Gewinn. Daher werde ich als Elterngeld den Sockelbetrag von 300 Euro beantragen. Darüber hinaus steht mir noch der Geschwisterbonus für dann insgesamt drei Kinder unter 6 Jahren zu. Meine Frage: habe ich das richtig verstanden, dass ich auch während des Bezuges des Elterngeldes monatlich etwas dazu verdienen kann und dabei nur wichtig ist, dass ich nicht über 30 Stunden im Monat komme? Dass aber vom Sockelbetrag nichts abgezogen wird? Zählt der Geschwisterbonus von 75 Euro zum Sockelbetrag dazu oder sind das nur die 300 Euro? Danke und viele Grüße mia
von mia_sara am 26.02.2013, 10:14