Sockelbetrag des Elterngeldes ohne Abzüge

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sockelbetrag des Elterngeldes ohne Abzüge

Guten Tag Frau Bader, voraussichtlich im April werde ich mein drittes Kind entbinden. Ich habe ein Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet und mache damit so ca 200 Euro im Monat Gewinn. Daher werde ich als Elterngeld den Sockelbetrag von 300 Euro beantragen. Darüber hinaus steht mir noch der Geschwisterbonus für dann insgesamt drei Kinder unter 6 Jahren zu. Meine Frage: habe ich das richtig verstanden, dass ich auch während des Bezuges des Elterngeldes monatlich etwas dazu verdienen kann und dabei nur wichtig ist, dass ich nicht über 30 Stunden im Monat komme? Dass aber vom Sockelbetrag nichts abgezogen wird? Zählt der Geschwisterbonus von 75 Euro zum Sockelbetrag dazu oder sind das nur die 300 Euro? Danke und viele Grüße mia

von mia_sara am 26.02.2013, 10:14



Antwort auf: Sockelbetrag des Elterngeldes ohne Abzüge

Hallo, es bleibt auf jeden Fall der Sockelbetrag + Geschwisterbonus Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2013



Antwort auf: Sockelbetrag des Elterngeldes ohne Abzüge

Der Sockelbetrag von 300,-€ wird immer ausgezaht solange Du nicht mehr als 30h pro WOCHE arbeitest. Der Geschwisterbonus wird zusätzlich gezahlt und auch nicht gekürzt durch das Einkommen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 26.02.2013, 14:28



Antwort auf: Sockelbetrag des Elterngeldes ohne Abzüge

Da hatte ich mich wohl verhört, dachte, die 30 Stunden beziehen sich auf den Monat... Vielen Dank für Deine Antwort. Liebe Grüße mia

von mia_sara am 26.02.2013, 15:43