Frage: Sillzeiten

Liebe Frau Bader, ich stille meine Tochter voll und gehe zurück in den Schuldienst. Wie sieht es mit der Rechtslage von Stillstunden aus? Habe leider von offizieller Seite verschiedene Antworten.

Mitglied inaktiv - 08.01.2001, 20:33



Antwort auf: Sillzeiten

Liebe Marie, für Beamte (und dass sind Sie wahrscheinlich) gelten besondere Vorschriften, abhängig davon, wer der Dienstherr (Bund/ Land) ist. Aber meistens werden die allgemeinen Arbeitsgesetze angewandt, und danach haben Sie am Tag 60 min zum Stillen. Erkundigen Sie sich nach den für Sie geltenden speziellen Gesetzen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2001