Hallo,wie viel Schwangerschaftsmehrbedarf steht mir zu,bin allein stehn...
Arbeite als Teilzeitkraft und hab aber Beschäftigungsverbot und monatlich a bissl was über 600€ raus...
Rest wird von der Arge aufgestockt...
Hab im Netz gelesen 17% von aber was...
Von meinem Lohn oder dem Geld von der Arge...
Weil wenn von der Arge,dass reicht ned hinten und ned vorne...
Lg
von
cicciolina3
am 18.04.2012, 17:49
Antwort auf:
schwangerschaftsmehrbedarf wie viel als teilzeitkraft
Hallo,
Den Schwangerschaftsmehrbedarf gibt es ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche. Er beträgt monatlich 17 % der maßgebenden Regelleistung, also für Alleinstehende EUR 60,- und für mit dem Partner Zusammenlebende EUR 54,-.Als einmalige Beihilfen kann man die Babyerstausstattung sowie Schwangerschaftskleidung beantragen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2012