schwangerschaftsmehrbedarf wie viel als teilzeitkraft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: schwangerschaftsmehrbedarf wie viel als teilzeitkraft

Hallo,wie viel Schwangerschaftsmehrbedarf steht mir zu,bin allein stehn... Arbeite als Teilzeitkraft und hab aber Beschäftigungsverbot und monatlich a bissl was über 600€ raus... Rest wird von der Arge aufgestockt... Hab im Netz gelesen 17% von aber was... Von meinem Lohn oder dem Geld von der Arge... Weil wenn von der Arge,dass reicht ned hinten und ned vorne... Lg

von cicciolina3 am 18.04.2012, 17:49



Antwort auf: schwangerschaftsmehrbedarf wie viel als teilzeitkraft

Hallo, Den Schwangerschaftsmehrbedarf gibt es ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche. Er beträgt monatlich 17 % der maßgebenden Regelleistung, also für Alleinstehende EUR 60,- und für mit dem Partner Zusammenlebende EUR 54,-.Als einmalige Beihilfen kann man die Babyerstausstattung sowie Schwangerschaftskleidung beantragen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2012