Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

Guten Tag, Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsverhältnisses bekommen. Nur wenn ich jetzt Schwanger werden würde, wäre die schriftliche Bestätigung dann trotzdem verbindlich? Müsste er mir den Vertrag aushändigen?!

von ddiinnaa am 05.03.2018, 17:50



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

Verstehe ich nicht ganz. Geht es um ein Arbeitsverhältnis, dass du in Zukunft haben wirst oder arbeitest du bereits bei dem besagten Arbeitgeber?

von chrissicat am 05.03.2018, 20:08



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

Ich arbeite dort schon fast zwei Jahre

von ddiinnaa am 05.03.2018, 20:14



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages

Ohne schriftl. Vertrag? Wenn ja, kannst Du das AV durch Gehaltszahlungen nachweisen, der AG jedoch kann keine Befristung nachweisen. Du hättest in dem Fall ein unbefristetes AV. Schriftlich wäre dennoch für alle besser...

Mitglied inaktiv - 05.03.2018, 20:51