Guten Tag,
Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsverhältnisses bekommen.
Nur wenn ich jetzt Schwanger werden würde, wäre die schriftliche Bestätigung dann trotzdem verbindlich?
Müsste er mir den Vertrag aushändigen?!
von
ddiinnaa
am 05.03.2018, 17:50
Antwort auf:
Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages
Verstehe ich nicht ganz. Geht es um ein Arbeitsverhältnis, dass du in Zukunft haben wirst oder arbeitest du bereits bei dem besagten Arbeitgeber?
von
chrissicat
am 05.03.2018, 20:08
Antwort auf:
Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages
Ich arbeite dort schon fast zwei Jahre
von
ddiinnaa
am 05.03.2018, 20:14
Antwort auf:
Schriftliche Bestätigung eines Arbeitsvertrages
Ohne schriftl. Vertrag?
Wenn ja, kannst Du das AV durch Gehaltszahlungen nachweisen, der AG jedoch kann keine Befristung nachweisen. Du hättest in dem Fall ein unbefristetes AV.
Schriftlich wäre dennoch für alle besser...
Mitglied inaktiv - 05.03.2018, 20:51