Frage: Schimmel in der Wohnung ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß nicht ob Sie uns weiterhelfen können aber ich frage trotzdem ! Wir haben in unserer Wohnung Schimmel, in der Küche sowie im Wohnzimmer und Kinderzimmer ! Das weiß der Eigentümer unserer Wohnung auch seit einem (!!!) Jahr . Nun wurde er von der Hausverwaltung mehr oder weniger "aufgefordert" einen Gutachter zu bestellen (seiner Meinung nach stimmt das nicht, ihm wurde nichts gesagt) ! Nun meinte er beim letzten Telefonat das wir ihm Bescheid geben sollen wann wir in etwa ausziehen, so das er DANN was wegen dem Schimmel machen kann, z.zt geht das ja nicht, weil wir ja hier noch wohnen .... Ich dachte ich spinne .. also lässt der uns hier in der Schimmelwohnung mit 2 Kindern sitzen und kassiert die volle Miete ! Ich bin mir nun unsicher wie wir weiter vorgehen sollen, wir wollen natürlich ausziehen (suchen auch schon sehr lange Zeit !) aber bis dahin wird der Schimmel auch nicht besser ... Was sollen wir tun? Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 29.08.2010, 15:35



Antwort auf: Schimmel in der Wohnung ...

allo, Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab. Also schnellstens das Amt einschalten und nach dem Ergebnis schnellstens kündigen (Frist 14 Tage). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.Das wären bei Schimmel ca. 20 %. Zum Kinderarzt würde ich auch gehen um die Sache zu klären.Der kann auch bescheinigen, dass Kranheiten daher kommen können. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2010



Antwort auf: Schimmel in der Wohnung ...

Guten Tag, danke für Ihre Antwort ! Kann ich mich auf irgend etwas berufen wenn ich ein Schriftstück an den Eigentümer der Wohung aufsetze? Er sagte ja, das er erst was machen "kann" wenn wir ausgezogen sind, daher sollen wir früh genug Bescheid sagen .. er meinte ja, das er jetzt nichts tun kann da wir ja noch hier wohnen und die Möbel stehen und dann ja alles ausgeräumt werden müsste ! Er weiß es seit einem Jahr und er tut einfach nichts dagegen .. Wir suchen ja auch schon sehr lange eine Wohung .. aber wir haben bisher keine gefunden ! Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 10:52



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