Frage: Scheidungskinder

Hallo Frau Bader, ab welchem Alter werden Kinder befragt wo sie wohnen möchten? Unsere Beiden sind 10/02 und 02/05 (der Kleine scheidet natürlich aus :-) ) Ich habe Angst, daß der Große sich für ihn entscheiden könnte, weil er sehr wenig Zeit für ihn hat und nicht so streng mit ihm ist. Kann er mir die Kinder wegnehmen "nur" weil der Große schon mal einen Klaps auf den Po bekommt? Er droht immer damit. Außerdem meint er, er würde unser Haus (gek. 11/04, also noch voll verschuldet) nicht verlassen oder billig verkaufen. Ich bin aber im Grundbuch mit eingetragen. Da wir das Haus grundlegend renoviert haben, gehe ich eigentlich davon aus, daß die Schulden komplett getilgt würden. Darf er das Haus einfach weiter bewohnen? Ich könnte ja die Schulden und laufende Kosten gar nicht bezahlen (Kredit läuft ja auch auf beide), er allerdings alleine (ohne Kindergeld und mein A-losengeld) auch nicht. Vielen Dank Susanne

Mitglied inaktiv - 21.08.2005, 20:55



Antwort auf: Scheidungskinder

Hallo, 1. Die KInder kommen dorthin, wo sie bis jetzt den Lebensmittelpunkt hatten. 2. Wenn er den Unterhalt für alle zahlen kann u noch genug übrig bleibt, kann er das Haus behalten. In der Praxis klappt das aber so gut wie nie. Kommt halt auf die Höhe der Belastung an. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.08.2005