liebe frau bader! mein mann und ich sind uns einig, dass unser sohn und ich nach der scheidung meinen mädchennamen annehmen sollen. ist dies - besonders beim sohnemann - so einfach möglich? gibt es das recht auf den unterhalt für meinen sohn zu verzichten, wenn mein mann und ich beide wollen, dass ich das alleinige sorgerecht bekomme? dann möchte ich auch gerne ganz alleine für ihn sorgen. finanziell ist dies kein problem für mich, da ich gut verdiene. was kann man beim gemeinsamen sorgerecht nur gemeinsam entscheiden? wenn ich in eine andere stadt ziehen will, muss mein exmann dann zustimmen? vielen dank für ihre mühe, STEPHANIE
Mitglied inaktiv - 26.11.2000, 13:22