Frage: Samenspende und staatliche Hilfen

Hallo, Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Samenspende. Ich wünsche mir ein 2. Kind. Habe aber keinen Partner und möchte einen Samenspender oder über Samenbank gehen. Bin aktuell noch mit Kind Nr. 1 in Elternzeit. Beziehe zur Aufstockung Hartz 4 (Arbeit habe ich!!) Habe mit meinem Ex ( Vater meines 1. Kindes) jetzt die Diskussion gehabt, das ich gesagt habe ich möchte ein Kind von einer Samenbank etc. Würde ja wenn das 2. Würmchen da ist, weiterhin aufstockend Hartz 4 bekommen, bis ich wieder arbeiten gehe. Soweit sogut. Er meinte wenn ich beim Arbeitsamt angebe Vater unbekannt, das ich dann kein Hartz 4 für das Baby bekommen würde. Kann mich das Amt zwingen das ich den Vater angebe? über ne Samenbank wäre das ja ein bissel kompliziert, da ja alles anonym ist. Würden die auch soweit gehen das ich alles dafür tun muss, um herauszubekommen wer der Vater ist (wie z.Bsp. Detektiv etc.)? Er versucht mir nämlich auszureden über einen Samenbank etc. zu gehen und lieber doch nochmal mit ihm ein 2. Kind zu machen. Er würde ja dann auch Unterhalt für beide zahlen. Da gibt es nur ein Problem, meine Familie ist überhaupt nicht gut auf ihn zu sprechen. Möchten keinerlei Kontakt zu ihm, da in der Vergangenheit einiges schief gelaufen ist. Sie haben sich schon relativ eindeutig geäußert über ein 2. Kind von ihm. Bin hin und her gerissen. Möchte das es den beiden Kindern ja gut geht. Gibt es trotzdem staatliche Hilfen wenn vom Arbeitsamt und UHV nicht gezahlt wird? Oder wäre es wirklich dann nur das Kindergeld welches ich bekomme würde. Habe Angst wenn ich mich für die Spende entscheide, das er versucht mir das erste Kind wegzunehmen, da ich nicht mehr genügend Geld zum Leben für dann 3 Personen habe, wenn ich keinerlei Leistungen außer das Kindergeld bekomme. Bitte mal um Ratschläge. Danke. LG Teddy

Mitglied inaktiv - 30.06.2017, 10:59



Antwort auf: Samenspende und staatliche Hilfen

Hallo, eine offizielle Samenspende in Deutschland nicht zulässig. Wenn Sie es trotzdem machen, haben Sie das Problem, dass sie beim Jugendamt und auch beim Jobcenter keinen Vater angeben können und deshalb möglicherweise gar keine Sozialleistungen beziehen können. Suchen Sie sich doch erst einmal einen Job und denken Sie dann über das zweite Kind nach. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2017



Antwort auf: Samenspende und staatliche Hilfen

Meinst Du die Frage ernst ? Du kannst Kind 1 nicht einmal ohne Steuergelder die für unverschuldete ! Notlagen gedacht sind versorgen. Und nun überlegst Du ernsthaft mit H4 eine Samenspende zu finanzieren um dann noch länger und absichtlich geplant weiterhin von Steuergeldern zu leben ? Das wird selbstverständlich keiner finanzieren, weder Unterhaltsvorschusss (wo sollen sie sich das denn wiederholen ? ) noch H4. Dass der Vater von Kind 1 dann überlegt das Kind zu sich zu nehmen wäre verständlich.

von Sternenschnuppe am 30.06.2017, 11:59



Antwort auf: Samenspende und staatliche Hilfen

Huhu, zum Finanziellen kann ich leider nichts sinnvolles beitragen. Aber warum gibt es "nur ein Problem, meine Familie ist überhaupt nicht gut auf ihn zu sprechen". Wie stehst Du denn zu ihm - ist das nicht viel wichtiger? Schöne Grüße

von zweizwerge am 30.06.2017, 12:57



Antwort auf: Samenspende und staatliche Hilfen

Ja du hast recht, das Verhältnis zwischen ihm und mir ist da eher ausschlaggebend, als das zu meiner Familie. Momentan ist unser Verhältnis recht gut. Wir können über alles reden. Eine erneute Beziehung zu ihm schließe ich zum jetzigen Zeitpunkt aus. Auch einen Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung.

Mitglied inaktiv - 30.06.2017, 13:21



Antwort auf: Samenspende und staatliche Hilfen

In Deutschland wirst Du auf legalem Weg keine Samenspende erhalten... daher sind die Fragen irrelevant... Und natürlich folgt ein ganzer Rattenschwanz an Fragen und Problemen, wenn man den Weg dennoch irgendwie beschreitet. (Unterhaltsvorschuss gibt es nur, wenn Vater bekannt und zahlungsunfähig ist - es heißt ja auch Vorschuss.)

Mitglied inaktiv - 30.06.2017, 14:20



Antwort auf: Samenspende und staatliche Hilfen

Wenn man glaubhaft darlegen kann, dass man den Erzeuger nicht kennt, kann man UHV bekommen. Also wenn man zB einen One Night Stand hatte. Wie das bei einer "vorsätzlichen" Samenspende ist? Keine Ahnung.

von Tini_79 am 30.06.2017, 18:53