Hallo,ich habe gelesen bei Anspruch an den Kindsvater kann man unter anderem einen Pauschalbetrag für Kindserstausstattung anfordern.Gibt es dafür einen bestimmten Betrag oder teilt man die wirklich angefallenen Kosten einfach duch 2? Der Vater hat mich verlassen.
Danke Steffi.
Mitglied inaktiv - 14.01.2004, 14:28
Antwort auf:
Säuglingerstausstattung
Hallo,
Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist)
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2004
Antwort auf:
Säuglingerstausstattung
Hi,
man kann sich auf einen Pauschalbetrag einigen, aber ansonsten sind die Kosten im einzelnen nachzuweisen und nicht pauschal abgedeckt.
-Kinderwagen
-Badewanne
-evtl. Wickeltisch
etc etc
sind typische Dinge, die zur Erstausstattung gehören.
bye
Mitglied inaktiv - 15.01.2004, 12:36