Hallo, ich habe die letzten Monate Unterhaltsvorschuss bekommen. Wir waren im laufenden Verfahren zwecks Umgangsregelung und leider ist jetzt dabei rausgekommen, dass mein großer Sohn seit September im Wechselmodell betreut wird. Ich bakem jetzt ein Schreiben mit der Rückforderung des UVG der letzten drei Monate. Von einer bekannten wurde mir gesagt, dass es wohl Ausnahmeregelungen gibt, die mich von der Rückzahlung befreien würden. Das Geld ist schließlich verbraucht. Können sie mir dazu etwas sagen, mit welchem Paragraphen bzw. Urteil ich meine Antwort begründen kann, dass ich es nicht zurückzahlen kann/werde!? Mit freundlichen Grüßen S.
von BaJo0512 am 06.11.2016, 11:25