Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Kammerberufler dort im Versorgungswerk rentenversichert. Ich habe bereits über mehrere Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Nun habe ich einen Brief von letzter bekommen, der meint, da ich im Versorgungswerk beitragsfrei für die Erziehungszeit sei, könnte ich in der gesetzlichen mitgeführt werden, kann dies aber nur maximal 2 Monate rückwirkend beantragen. Ich rief dort an und fragte, wie das ginge. Da heißt es auf einmal, dass ich das auch noch in 20 Jahren beantragen könnte. Ich meinte, ich wolle es gleich erliedigen, da könne man mir aber nicht weiterhelfen. Nun verstreicht aber die Frist von den maximal 2 Monaten rückwirkend. Was stimmt denn nun? Danke
von Anastasya am 01.03.2019, 11:36