Frage: Rechtsauskunft

Ich habevor 2 Jahren meinen Sohn an Kindstod verloren und deshalb wurde ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Todschlag eingeleitet.Es wurde nach ein Paar Monaten auch eingestellt.Durch Äußerungen meines Gynokolgen,der nicht weiter äußern wollte oder durfte und durch die Familiengeschichte in der in 3 Generationen nacheinander jeweils ein Kind daran gestorben sein soll,frage ich mich nun,ob man mir damals die ganze Wahrheit gesagt hat.Ab wann habe ich die Möglichkeit die Akten einzusehen?

Mitglied inaktiv - 21.07.2005, 12:55



Antwort auf: Rechtsauskunft

Hallo, meine güte, dass ist furchtbar und die Angst jeder Mutter. In wie fern nicht die Wahrheit gesagt? Medizinisch? Oder juristisch? Meinen Sie mit Akteneinsicht die krankenakte? Autopsie? Da haben Sie einen Anspruch auf Einsicht! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2005



Antwort auf: Rechtsauskunft

Hallo und vielen Dank erst mal.Also es war so:Das kind war verstorben und wurde obduziert.Danach kamen jede menge Fragen seitens der Kripo.Wie z.B."Haben sie sich nicht gewundert,daß er nicht gleich an der Brust getrunken hat" "war in der Schwangerschaft alles in Ordnung?"Gab es Schwierigkeiten bei der Geburt?" "War das Kind von beiden gewollt?Wir haben im Dorf gehört Ihr Mann wollte das Kind nicht".Im bericht Autopsiebericht stand etwas von Bindehauteinblutungen,was ein Zeichen von Erstickungstod ist.Weiter hat man angeblich nichts gefunden.ca.6 Wochen nach der Geburt mußte ich ja zum Frauenarzt zur Nachkontrolle.Ich habe mit Ihm über den Vorfall gesprochen.Zum Schluß sagte er:"Es wird den Eltern anders mitgeteilt, als es unter den Ärzten gehandhabt wird."Mit diesen Worten ließ er mich stehen und verschwand in das nächste Untersuchungszimmer.Als meiner Hebamme davon erzählt habe,hatte sie Ihn gleich angerufen und er hat diese Aussage bestritten.Und dann die 2 anderen Vorfälle von Kindstod in der Familie meines Mannes.Bei allen diesen Sachen bin ich jetzt mißtrauisch geworden.Zudem haben sich 3 Staatsanwälte die Akte immer wieder angesehen.Sonntagmorgen war er verstorben und Donnerstagmittag bekamen wir endlich erst die Freigabe um Ihn beerdigen zu können.Am 27.07. war er verstorben und erst am 17.12. hat man das Verfahren gegen uns "Wegen Verdacht des Totschlags" eingestellt,aber auch nur weil unsere Anwälte es gefordert hatten mit der Begründung,das man so kein Fremdverschulden ersehen kann.Vielleicht mache ich mir auch nur umsonst Gedanken,aber es läßt mich nicht los,da ich eine Tochter von 10 Monaten habe und auch noch weitere Kinder bekommen möchte.Der Kinder-arzt meint auch das man nach 17 STD. nicht einfach so am Kindstod stirbt(rund ums Baby).

Mitglied inaktiv - 25.07.2005, 14:02



Antwort auf: Rechtsauskunft

Hallo nochmal. Mein Frauenarzt sagte mir noch das ein Kind nicht so einfach stirbt.Können sie mich jetzt verstehen? Ich möcht alles wissen.Wie die ganze Ermittlung vorangegangen ist,Autopsiebericht etc.!Ich möchte doch auch wissen,weshalb das damals so abgelaufen ist.Und warum man die Akte nicht eher geschlossen hat.

Mitglied inaktiv - 25.07.2005, 14:19