Ich hatte dieses Problem schon einmal geschildert und ihre Antwort war die Frage ob der KV Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Hat er nicht. Liegen nun solche Entscheidungen nur bei mir oder kann er mitreden bzw. protestieren. Ich habe alleiniges SR für die beiden Kinder (4 und 5) die ich mit meinem Ex-LG habe. Der Konatkt Papa-Kinder ist super was Rechte sowohl Pflichten angeht. Nun steht im Raum eventuell irgendwann mit den Kindern zu meinem neuen Freund nach Dänemark zu ziehen. Er ist aus meiner Heimat, seit Jahren in DK und wegen gutem und sicherem Job usw. möchte er bleiben. Ihn würde hier nichts erwarten, kein Job usw. Arbeit usw. hält mich hier nicht aber... ich würde ohne es wirklich zu wollen dem Papa die Kinder (und umgekehrt) entziehen. 1000km wird kein Vater zurücklegen können um seine Kinder regelmäßig zu sehen. Ich stecke in einer persönlichen Zwickmühle, weiß noch nicht wie ich entscheiden werde aber wüßte gern ob der Vater der Kinder sich wehren kann gegen einen eventuellen Umzug seiner Kinder nach Dänemark. Ich befürchte er wird (zu recht) "ausflippen" und Ärger machen. mfG Kerstin
Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 16:53