Hallo. Wir haben im Oktober 2011 einen Antrag auf Pflegegeld gestellt, dieser wurde abgelehnt. Wir warten nun auf den Ablehnungsbescheid und das MDK-Gutachten um Widerspruch einzulegen. Jetzt zu meiner Frage: Wenn die Pflegestufe nun, nach dem Widerspruch, bewilligt wird..ab wann bekommt man das Pflegegeld dann rückwirkend? Ab Antragstellung oder ab Widerspruchszeitpunkt? Vielen Dank im Vorraus.
von Biene687 am 10.01.2012, 09:26