Frage: nochmals wg.Unterhaltsklage

Hallo Frau Bader, sie hatte eine Rechtsanwältin und Prozesskostenhilfe auch beantragt und es wurde auch genehmigt. Nur sagte jetzt im Nachhinein ihre Anwältin, daß die PKH nur in soweit genehmigt wurde,daß Kosten auf Ratenbasis gezahlt werden können, was aber meine Schwester nicht wußte. Und nun muß sie fast 1000 Euro zahlen und weiß nicht woher sie es nehmen soll! Finde es ungerecht,daß sie zahlen muß, obwohl sie dieKlage nicht angestrebt hatte! Selbst vom OLG kam nur eine Antwort zurück, daß diese Entscheidung vom Richter gefällt wurde und sie das nichts angeht. Sie soll sich einen RA nehmen: nur womit zahlt sie den? Wir wissen echt nicht mehr weiter! LG Schnukkelt

Mitglied inaktiv - 04.05.2007, 09:23



Antwort auf: nochmals wg.Unterhaltsklage

Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2007



Antwort auf: nochmals wg.Unterhaltsklage

Leider kann sie mit dem Argument: Ich wusste das nicht, nicht kommen. Sie hat den PKH-Beschluss vom Gericht zugestellt bekommen und den muss man genau lesen. Da steht das nämlich drin. Gegen diesen Beschluss hätte man das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gehabt, einzulegen binnen einen Monats nach Zustellung des Beschlusses. Gruß Arlett

Mitglied inaktiv - 04.05.2007, 15:36



Antwort auf: nochmals wg.Unterhaltsklage

Hallo, in dem Beschluß stand drin, daß die Prozeßkostenhilfe bewilligt wird, also ist sie davon ausgegangen, daß sie nichts zahlen muß!!!!! Daß nur die Mögichkeit der Ratenzahlung damit gemeint ist, stand in keinster Weise drin! Woher sollte sie also wissen, was da auf sie zukommt?! Finde es nur eine Frechheit, daß ein Richter einer alleinerziehenden Mutter zweier Kinder die Kosten des Verfahrens auferlegen darf/kann! Absolute Frechheit! Aber ich werde nicht locker lassen und versuchen meiner Schwester weiter zu helfen. LG Tanja

Mitglied inaktiv - 04.05.2007, 16:09



Antwort auf: nochmals wg.Unterhaltsklage

Also in so einem Beschluss steht meistens dann drin, .... wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von RA/RAin XY bewilligt. Dann kommt meistens ein Absatz und dann kommt: Ihr wird gestattet, die Prozesskosten in monatlichen Raten á ... EUR zu zahlen. Die Dauer der monatlichen Ratenzahlung beträgt maximal 48 Monate. So oder so ähnlich lauten diese Beschlüsse. Gruß Arlett

Mitglied inaktiv - 04.05.2007, 17:58