Sehr geehrte Frau Bader, es wäre sehr freundlich von Ihnen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Da ich keinen Kitaplatz für meine Tochter gefunden habe, ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Deshalb bin ich gerade arbeitssuchend gemeldet und erhalte auch Arbeitslosengeld. Jedoch stehe ich dem Arbeitsmarkt nur ab 17 Uhr zur Verfügung, da ich ja keine Betreung für meine Tochter habe. Dementsprechend bekomme ich natürlich auch weniger Arbeitslosengeld. Jetzt ist es so, dass ich nochmal schwanger bin und überhaupt keine Ahnung habe, ob mir jetzt überhaupt noch Arbeitslosengeld zusteht bzw wenn dann wieviel weniger. Angegeben habe ich, dass ich eine gewährleistete Betreung für meine Tochter in dem Zeitraum von 17-22 Uhr habe, aber im Mutterschutzgesetzt steht doch, dass man keine "Nachtarbeit" ab 20 Uhr machen darf. Also stehe ich dem Arbeitsmarkt ja nun weniger zu Verfügung. Bekomme ich dann auch weniger Geld? Muss ich sowas überhaupt dem Arbeitsamt mitteilen? Will keine Probleme bekommen aber noch weniger Geld ist halt auch nicht gut. Harz4 würde ich nicht bekommen da mein Mann gut verdient und ich selbst noch über Eigenkapital verfüge. Ich weiß, dass ich mich natürlich weiterhin um Arbeit bemühen muss, was ich selbstverständlich auch mache! Steht mir eigentlich auch Betreuungsgeld zu wenn ich gleichzeitig Arbeitslosengeldempfängerin bin? Ab wann kann ich in Bayern den Kitaplatz einklagen? Vielen Dank für Ihre Antwort!!!! Liebe Grüße
von Krümelmonsterlein am 18.03.2013, 23:40