Frage: nochmal wegen ET

hallo frau bader, sorry wenn ich sie nochmal mit meinem anliegen belästige, aber ich will nur sicher gehen das ich ihre antwort richtig verstanden habe. unten haben sie mir gesagt das sich mein MuSchu um 4 wochen verlängert, heißt das jetzt ich soll die änderungen meinem AG mitteilen, damit ich keine finanziellen nachteile habe mit dem elterngeld oder wäre es egal ob ich es ihm sage, weil sich der MuSchu trotzdem verlängert? ich steh grad total auf der leitung, liegt wohl an dem schönen wetter da draussen... :-) lg und schönen tag

Mitglied inaktiv - 18.03.2010, 15:24



Antwort auf: nochmal wegen ET

Hallo, üblicherweise erstellt der FA eine korregierten Bescheinigung über den ET und den müssen Sie dem AG vorlegen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2010



Antwort auf: nochmal wegen ET

Ich misch mich mal ein: Du mußt Deinem Arbeitgeber den korrigierten Termin mitteilen. Für das Geld im Mutterschutz brauchst Du eine Bescheinigung, die frühestens 7 Wochen vor dem errechneten ET ausgestellt werden kann, und dieser ist ja nun um 4 Wochen nach hinten verrückt worden (eigentlich sehr ungewöhnlich zu so einem späten Stadium!). Der Mutterschutz beträgt immer mindestens 14 Wochen (6 Wo. vor und 8 Wochen nach der Geburt). Kommt das Kind früher wird der Mutterschutz entsprechend verlängert, kommt es später hat frau Glück gehabt und einige Tage länger Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 18.03.2010, 16:16



Antwort auf: nochmal wegen ET

ok danke! ja das mit dem termin ist leider eine schlamperei von meinem FA. hatte einen zyklus von 56-83 tage und bei der berrechnung des ET ist er vom ersten tag der mens ausgegangen, was ja in dem fall unsinn war. ich habe ihn mehrmals drauf angesprochen das es nicht stimmen kann und da meinte er nur "das ist doch eh nur alles ungefähr..." erst als ich zur feindiagnostik musste hat der arzt dort drauf bestanden das der termin geändert wird... das hat mein arzt dann zähneknirschend gemacht...

Mitglied inaktiv - 18.03.2010, 20:30