nochmal bitte, frage nicht beantwortet

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nochmal bitte, frage nicht beantwortet

Hallo frau bader, nochmal bitte: mein mann hat zwei einkommensarten. bürodienst im angestelltenverhältnis, aussendienst auf provisionsbasis. verschiedene tätigkeiten. werden beide einkünfte für die berechnung von elterngeld zugrundegelegt, wenn er die elternzeit in anspruch nimmt?

Mitglied inaktiv - 26.06.2006, 20:17



Antwort auf: nochmal bitte, frage nicht beantwortet

Hallo, ja, natürlich! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2006