Frage:
nochmal arbeitsbeginn nach elternzeit
hallo frau bader.kind 13.6.09 geboren.elternzeit 2 jahre dem arbeitgeber angegeben.ist es richtig, daß meine elternzeit NACH dem mutterschutz begann also das heißt ab 14.8.09?ich habe nämlich geschrieben "hiermit teile ich ihnen mit,daß ich ab 14.08.09 eine 2jährige elternzeit nehme" hab ich das falsch gemacht und mein arbeitgeber deshalb schrieb,daß mein erster arbeitstag dann der 14.8.2011 ist? oh.man oh man,hab ich jetzt etwa alles falsch angegeben? und die elternzeit wirklich ab dem tag der geburt beginnt? also der mutterschutz mit zur elternzeit gehört? (mein mann nahm elternzeit vom 13.6.-13.8.09) habe ich jetzt elternzeit 26 monate? elterngeld auf 2 jahre aufgeteilt....juli,august 2011 kein elterngeld?
Danke
Mitglied inaktiv - 12.04.2010, 20:36
Antwort auf:
nochmal arbeitsbeginn nach elternzeit
Hallo,
die EZ beginnt üblicherweise mit der Geburt, parallel zum Mutterschutz.
Aber Sie haben doch deutlich geschrieben, bis wann Sie EZ nehmen wollen. Erster Arbeitstag ist der 14.08.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2010
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nochmal arbeitsbeginn nach elternzeit
Hallo!
Die Elternzeit deines Mannes ist total losgelöst von deiner!
Die kannst du bei deinem Problem mit deinem Arbeitsbeginn ganz außen vor lassen.
Mutterschutz gehört mit zu deiner Elternzeit.
Ist dein Baby eine Woche eher gekommen, als es ausgerechnet war?
Denn die 8 Wochen Mutterschutz wären ja eigentlich beim Geburtstermin schon am 08.08 zuende...
Und das mit dem Elterngeld musst du wirklich in deinem Bescheid nachlesen!
Vor allem weil bei der Splittung ja nicht wirklich 24 Monate ausgezahlt werden, sondern nur 20!!! Du bekommst nicht nur in Juli und August KEIN Geld, das sind noch mehr Monate ohne, auf die du dich einstellen musst. Wann dir das Geld ausgezahlt wird und WANN NICHT, steht in deinem Bescheid.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 00:51
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nochmal arbeitsbeginn nach elternzeit
hatte termin am 6.6.09.kind kam am 13.6.09.ich habe nachgelesen bekomme geld bis 13.3.2011.ich hatte eh ein paar monate mehr geld und ein paar monate weniger weil die damals "geschlafen" haben beim amt und mir erst zu viel geld gegeben haben und übersahen das ich das geld die 2 jahre aufteilen will.naja,ich werde da nochmal anrufen ggf.hinfahren um das alles richtig zu stellen.dmein arbeitgeber muß ja auch noch richtig bescheid wissen.danke dir
Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 09:49
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nochmal arbeitsbeginn nach elternzeit
Hallo
Nunja, Du kannst 1-3 Jahre beantragen, aber eben auch 2 Jahre und 2 Monate.
So wie Du es auf den Antrag damals geschrieben hast hat er es gewährt.
Je nach Arbeitslage, Betriebsgröße muss er Dich nun auch nicht vorher beschäftigen.
Hoffe Du kannst es dennoch klären, aber verpflichtet ist er nicht soweit ich weiss.
Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 10:03
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nochmal arbeitsbeginn nach elternzeit
ich wollte am 13.6.2011 wieder anfangen.also habe ich es dem arbeitgeber falsch mitgeteilt und nicht den beginn des mutterschutzes mitgerechnet.naja nun auch egal.die kleine kommt am 1.august 2011 in die kita und da kann ich wenigsten in ruhe eingewöhnug mit ihr machen.danke euch
Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 11:29
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nochmal arbeitsbeginn nach elternzeit
ich wollte am 13.6.2011 wieder anfangen.also habe ich es dem arbeitgeber falsch mitgeteilt und nicht den beginn des mutterschutzes mitgerechnet.naja nun auch egal.die kleine kommt am 1.august 2011 in die kita und da kann ich wenigsten in ruhe eingewöhnug mit ihr machen.danke euch
Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 11:35
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nochmal arbeitsbeginn nach elternzeit
ich wollte am 13.6.2011 wieder anfangen.also habe ich es dem arbeitgeber falsch mitgeteilt und nicht den beginn des mutterschutzes mitgerechnet.naja nun auch egal.die kleine kommt am 1.august 2011 in die kita und da kann ich wenigsten in ruhe eingewöhnug mit ihr machen.danke euch
Mitglied inaktiv - 13.04.2010, 12:10