Hallo nochmal ! In dem Ehescheidungsfolgenvertrags steht: Wegen der vorstehenden Zahlungsverpflichtung unterwirft sich der Erschienene zu 1 (also mein Exmann) der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesammtes Vermögen ! Kann ich damit was anfangen oder bringt mir das so gar nichts ? LG Julia
Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 15:30