Frage: nochmal Lohnpfändung

Hallo nochmal ! In dem Ehescheidungsfolgenvertrags steht: Wegen der vorstehenden Zahlungsverpflichtung unterwirft sich der Erschienene zu 1 (also mein Exmann) der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesammtes Vermögen ! Kann ich damit was anfangen oder bringt mir das so gar nichts ? LG Julia

Mitglied inaktiv - 15.03.2004, 15:30



Antwort auf: nochmal Lohnpfändung

Hallo, eher schon, beurteilen kann man das aber nur, wenn man den ganten Vertrag kennet. Wer har den vertrag gemacht? Rufen Sie doch dort mal an! Gruß,NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2004