Hallo Frau Bader, sie schrieben, dass man in jedem Fall Anspruch auf das 13. Monatsgehalt hat, wenn man im Anschluss an die Mutterschutzfrist nicht in EU geht. Ich habe Elternzeit beantragt. Worauf kommt es an, ob ich Anspruch habe? In meinem Arbeitsvertrag ist schriftlich vereinbart, dass ich ein 13. Monatsgehalt bekomme. Dass ich für die Elternzeit keinen Anspruch habe, leuchtet mir ein, da ja die Arbeitsleistung entfällt aber die Sperrfrist vor und nach der Entbindung darf doch bei der Berechnung nicht abgezogen werden, oder? Zumindest lautet so ein Urteil des BAG. Danke für ihre Antwort. VG Melina
Mitglied inaktiv - 02.03.2003, 13:01