Frage: nochmal 13. Monatsgehalt

Hallo Frau Bader, sie schrieben, dass man in jedem Fall Anspruch auf das 13. Monatsgehalt hat, wenn man im Anschluss an die Mutterschutzfrist nicht in EU geht. Ich habe Elternzeit beantragt. Worauf kommt es an, ob ich Anspruch habe? In meinem Arbeitsvertrag ist schriftlich vereinbart, dass ich ein 13. Monatsgehalt bekomme. Dass ich für die Elternzeit keinen Anspruch habe, leuchtet mir ein, da ja die Arbeitsleistung entfällt aber die Sperrfrist vor und nach der Entbindung darf doch bei der Berechnung nicht abgezogen werden, oder? Zumindest lautet so ein Urteil des BAG. Danke für ihre Antwort. VG Melina

Mitglied inaktiv - 02.03.2003, 13:01



Antwort auf: nochmal 13. Monatsgehalt

Hallo, es kommt entscheidend auf die zeitliche Konstellaton an. Nehmen wir mal an, jemand geht Anfang Dez. in Mutterschutz, dann gilt es so, als wenn er das ganze Jahr gearbeitet hat + hat eienen Anspruch, wenn nicht etwas anderes im Vertrag steht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2003