Frage: noch mal!

Hallo Frau Bader, wenn ab 2007 das Elterngeld eingeführt wird und ich wenn ich Elternzeit nehme 67% der letzten Nettogehalts bekomme, kann ich dann zusätzlich stundenweise arbeiten gehen z.B. auf 400,-€ Basis? Oder bekomme ich dann nur den Regelsatz von 300,-€ + dem was ich verdiene? Denke Viele Grüße Nbm

Mitglied inaktiv - 13.06.2006, 12:53



Antwort auf: noch mal!

Hallo, wenn diese Regelung so bleibt wie jetzt, wird der 400er nicht angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2006