Noch etwas verzwicktes zwecks Stieftochter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Noch etwas verzwicktes zwecks Stieftochter

Hallo, nochmal. jetzt hab ich noch eine Frage. Es dreht sich hierbei um den Religionsunterricht in der Schule unserer Tochter. Wie schon in dem anderen Beitrag (ADHS) ist es meine Stieftochter. Sie ist römisch katholisch, mein Mann und ich sind neuapostolisch. Nun möchten wir, dass unser Kind nicht mehr in den rk-Unterricht geht, denn sie wird bei uns mit ca. 14 Jahren ihre Konfirmation haben, da hat sie ja dann die freie Entscheidung. in den rk-Unterricht möchten wir sie deshalb auch nicht mehr tun, da sie dann dort auf die Kommunion vorbereitet wird (3.und 4. Klasse) und wir extra Bücher kaufen müßten. Wir hatten uns gedacht, daß wir sie solange in den evangelischen Religions-Unterricht tun, denn prinzipiell haben wir ja nichts dagegen, wenn sie in der Grundschule den reli -Unterricht besucht. Nur halt jetzt wegen der Kommunion. Ihre leibliche Mutter hat keinen Kontakt zu und, sie nimmt seit ca. 2 Jahren das Besuchsrecht nicht mehr wahr und zahlt auch schon von Anfang an, (kind lebt jetz seit kurz vor dem 5. Lebensjahr bei uns, also etwas über 4 Jahre. Mein Mann hat allerdings nach dem neuen Scheidungsrecht das gemeinsame Sorgerecht, aber das alleinige Aufenthalsbestimmungsrecht. Müssen wir dazu die leibliche Mutter befragen? Sie hält sich ja sonst aus allem raus, kümmert sich um nichts, zahlt keine Unterhalt, ruft nie an... Können Sie mir da einen Rat geben? Danke LG Heidi

Mitglied inaktiv - 28.09.2006, 10:10



Antwort auf: Noch etwas verzwicktes zwecks Stieftochter

Hallo, wenn die KM noch das Sorgerecht hat muss sie zustimmen. Liebe gRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2006



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