Frage: noch einmal: Verpackung aufreissen

Wer kommt für den Schaden - den Preis der Schokolade - auf: die Mutter oder das Geschäft (in diesem Fall ALDI)? Und nach welchem Gesetz bzw. Paragraphen? Es gab von Seiten der Verkäufer Hausverbot wg. Weigerung, die Schokolade zu kaufen/ bezahlen.

Mitglied inaktiv - 21.03.2003, 12:13



Antwort auf: noch einmal: Verpackung aufreissen

Hallo, § 828 BGB = Haftung erst mit 7. Hausverbot ist zulässig, da in D Vertragsfreiheit herrscht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2003