Hallo, Meine Tochter ist am 01.08.2003 geboren. Ich habe fuer das erste Jahr ca. 300 Euro bekommen und nun ist sie fast ein Jahr und ich muss das Erziehungsgeld neu beantragen. Mein Mann verdient ca. 1600 Euro im Monat. Ich habe gehoert dass die Einkommensgrenze bei Kindern, die nach dem 01.05.2003 geboren sind bei 16.500 Euro im Jahr liegt. Stimmt das? Habe ich noch Anspruch auf Kindergeld? Und wenn nicht, ist eine Nachforderung von Geld moeglich, da ich ja nur ein Jahr Erziehungsgeld bekommen habe und dann das Gesetz geaendert wurde? Anders haette ich ja gleich die 450 Auro beantragen koennen fuer ein Jahr...Vielen Dank im Voraus fuer die Antwort.
Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 08:09