Frage: nebenkostenrückzahlung

Hallo Frau Bader, laut Nebenkotenjahresabrechnung habe ich ca. 70 Euro zuviel Nebenkosten gezahlt, da ich hartz 4 bekomme, wird das Amt diese bei der nächsten Zahlung abziehen. Nun meine Frage, kann ich diese 70 Euro von der Miete für den nächsten Monat abziehen oder muß der Vermieter mir dies überweisen, wenn ja in welcher Frist. LG

Mitglied inaktiv - 13.02.2009, 20:32



Antwort auf: nebenkostenrückzahlung

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.02.2009