Frage: Nebenberufl. Selbstständigkeit

Hallo Frau Bader, sie sagen, daß man dafür eine ausdrückliche Genehmigung braucht. Warum? Liebe Grüße Anja

Mitglied inaktiv - 18.07.2005, 12:00



Antwort auf: Nebenberufl. Selbstständigkeit

Hallo, weil es so im Gesetz steht. Und: damit der AG prüfen kann, ob eine Interessenkollision zu seinem Betrieb besteht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2005