Frage: Namensgebung

Hallo, mein Sohn ist im Februar zur Welt gekommen, da lebte ich schon in Scheidung. Mein Ex Mann ist auch nicht der Erzeuger. Er hatte auch schon die vaterschaft aberkannt und mein Lebensgefährte hatte es anerkannt. Jetzt nach der Scheidung ist doch mein Partner doch auch der "Rechtliche Vater", oder nicht? Kann ich meinem Sohn denn jetzt auch einen anderen Nachnamen geben? Ich habe ja auch das alleinige Sorgerecht, ich möchte meinen Sohn den Namen meines Partners geben. Geht das? Wenn ja was muß man denn alles unternehmen damit es klappt?

Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 09:36



Antwort auf: Namensgebung

Hallo, wer hat denn nun die Vaterschaft anerkannt? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2003



Antwort auf: Namensgebung

Das Kind kann grundsätzlich schon den Nachnamen des Vaters bekommen, wie das Perocedere bei "solcvhen" Kinder ist weiß ich allerdings nicht :-) -> Standesamt anrufen und fragen! Meine Kinder haben auch den Nachnamen des Vaters, ohne daß wir verheiratet wären. Désirée

Mitglied inaktiv - 11.08.2003, 22:33