gleiches problem habe ich mit dem nachnamen bei meiner situation alles Phantasienamen natürlich ich heisse Petra Müller-Schmidt geborene Schiller Müller aus Ehe 2 (die noch nicht geschieden ist) Schmidt aus Ehe 1 (geschieden vor 4 jahren) darf mein kind auch Müller-Schmidt heißen wenn die Scheidung durch ist oder nur Müller? wenn bsp die scheidung im august 2020 bei geburt des kindes noch nicht rechtskräftig ist, wird es ja erstmal nur Müller heißen darf ich dem standesamt NACH erfolgreicher aberkennung der vaterschaft von meinem nochehemann (also wenn er raus ist aus der nummer) sagen, dass mein baby auch Müller-Schmidt (den namen will ich nach der scheidung behalten) heißen darf? oder heißt es dann sein ganzes leben lang "nur" müller, weil das der name war den mein baby bei seiner geburt getragen hat. ich möchte gerne dass mein baby sich anhebt mit dem doppelnamen, am besten die scheidung ist noch vor geburt des kindes durch, dann würde es ja auf jeden fall meinen doppelnamen übernehmen können. aber wie sieht es aus, wenn es bei geburt nur müller heißt. bei "normalen" kindern, wo der ehemann wirklich der vater ist, dürfen die kinder ja keinen doppelnamen haben nach der scheidung, aber wie sieht es in meiner komplexen situation aus? ich weiß total komische frage deswegen gibt google keine antwort
von AntjeSvantje am 31.03.2020, 19:49