Frage: Nachfrage

Sehr geehrte Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Ich muss jedoch noch mal nachfragen: Da ich wegen der Geburt des ersten Kindes in 2006 gar kein Geld bekomme, würde ich dann für ein zweites Kind in der Elternzeit, d.h. innerhalb von drei Jahren, den "Hausfrauenbetrag" von 300 Euro bekommen, denn bei mir besteht ja keine Differenz zum Geld für´s erste Kind - ich krieg ja nichts dafür (auch kein Erziehungsgeld). Oder bekäme ich 67% meines Teilzeitgehaltes (800 Euro); die Teilzeit habe ich unmittelbar nach dem Mutterschutz begonnen. Gibt es in diesem Fall keinen Geschisterbonus? Für eine Antwort in meinem speziellen Fall wäre ich Ihnen dankbar!

Mitglied inaktiv - 03.01.2007, 10:57



Antwort auf: Nachfrage

Hallo, dann vom durchschnittleichen Gehalt der letzten 12 Mo.! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2007